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Urlaubs-Mitbringsel: So gibt es keine Probleme beim Zoll

 

Urlaubsmitbringsel wie Zigaretten und Alkohol, aber auch tierische Produkte wie Käse und Leder-Kleidung können am Zoll Probleme bereiten. Wir zeigen, worauf du bei Reisen innerhalb und außerhalb der EU achten solltest.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zoll unterscheidet bei der Wareneinfuhr zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.
  • Waren wie Alkohol und Tabak unterliegen bestimmten Höchstgrenzen, wenn du keine Steuern zahlen möchtest. Milch- und Fleischprodukte lassen sich von außerhalb der EU nur mit hohem Aufwand nach Hause bringen.
  • Wertvolle Dinge, die du mitnehmen möchtest, solltest du schon vor dem Urlaub beim Zoll anmelden.
  • Mit unseren Spickzetteln zum Ausdrucken weißt du auf der Reise, was du nach Hause mitbringen kannst.

Kann der Wein aus dem Urlaubsland mit nach Hause? Was gilt für Bargeld, Medikamente, tierische Produkte? Und wann solltest du dich wegen teurer Gegenstände wie einer hochwertigen Fotoausrüstung oder Sportgeräten schon vor dem Urlaub kümmern?

 

Reisen in Mitgliedsstaaten der EU

Reisen Sie durch die Länder der Europäischen Union, gibt es nur wenige Einschränkungen. Waren für deinen persönlichen Bedarf kannst du fast alle mit über die Grenzen nehmen. Dahinter steckt das Recht auf Freizügigkeit, ein Grundrecht der EU-Bürger. Die 27 Mitgliedsstaaten der EU hat der deutsche Zoll zusammengefasst.

 

Ausnahmen gelten laut Zoll für 

Alkohol und Tabak

Alkohol und Tabak fallen beim Zoll unter „Genussmittel“. Für den privaten Bedarf darfst du sie aus dem Urlaub mit zurückbringen, ohne Steuern zu zahlen.

  • Dabei gibt es recht hohe Grenzen. Die genauen Richtmengen für verschiedene Genussmittel findest auf auf Zoll.de. Hast du mehr dabei als zum Beispiel 800 Zigaretten oder 10 Liter Spirituosen, musst du das bei der Anreise anmelden und eventuell Steuern zahlen.
  • Für Wein gibt es innerhalb der EU keine Mengengrenzen.
  • Die Waren müssen im Urlaubsland natürlich korrekt versteuert worden sein. Bei Tabak, der nicht versteuert worden ist und in einem Land außerhalb der EU hergestellt worden ist, drohen dir zusätzlich Probleme wegen Steuerhehlerei. Die Verpackungen sollten mit Steuerzeichen und Angaben zum Nikotin- und Teergehalt versehen sein.

Medikamente und Betäubungsmittel

Die Grenzen zwischen so genannten Arzneimitteln einerseits und Betäubungsmitteln andererseits definiert ebenfalls der Zoll.

  • Für Arzneimittel gilt, dass du bei der Ausreise nur Regeln des Reiselands einhalten musst. Bei der Rückreise nach Deutschland darfst du von jedem Medikament eine Menge für maximal drei Monate dabei haben.
  • Auch Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel können unter diese Höchstgrenze fallen.
  • Verboten sind gefälschte Arzneimittel, besonders gefährliche und häufig im Doping verwendete Stoffe sowie Präparate, die dem Artenschutz unterliegen (etwa weil bedrohte Tierarten dafür verarbeitet werden).
  • Für Betäubungsmittel gelten strengere Regeln und dazu können neben Drogen zum Beispiel auch Arzneimittel mit Morphin zählen. Mit ärztlicher Verschreibung darfst du sie für den eigenen Bedarf in angemessener Menge mitnehmen. Welche Form der Bescheinigung du brauchst und für welche Länder in der EU welche Regeln gelten, kannst du beim Zoll unter obigem Link in Erfahrung bringen.

Bargeld

Wirst du von Zoll-Beamten angesprochen, musst du Bescheid sagen, wenn du Beträge von mehr als 10.000 Euro dabei hast.

Dazu zählen neben Bargeld auch so genannte gleichgestellte Zahlungsmittel. Zum Beispiel Sparbücher, elektronisches Geld, einige Edelmetalle und Edelsteine. Schmuck allerdings nicht.

Ausnahme: Gebiete, die zwar zur EU aber nicht zu deren Zollraum gehören.

Das klingt erst einmal komisch, aber: Nicht jedes Gebiet, das zur EU gehört, fällt auch unter dessen Zollregeln. Einige Inseln wie das deutsche Helgoland in der Nordsee, Aruba und die Kanarischen Inseln haben einen Sonderstatus.

Für solche Gebiete gelten nicht die kompletten Zollregeln der EU, es gibt also teilweise andere Obergrenzen für die Steuer.

Ausnahme: Reise über ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz

Manchmal führt die Reise zum Beispiel vom EU-Land Italien durch die Schweiz. Dort können natürlich andere Regeln gelten, was du durchs Land bringen darfst.

Bei deiner Einreise nach Deutschland über ein Nicht-EU-Land bleiben Genussmittel steuerfrei, wenn du nachweisen kannst, dass die Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen (zum Beispiel mit Rechnungen/Kassenbelegen).

 

Reisen außerhalb der EU 

Was du aus Deutschland heraus mitnehmen und aus dem Urlaub wieder mit zurückbringen darfst, gilt grundsätzlich wie bei Reisen innerhalb der EU. Einige Ausnahmen: Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Die Obergrenzen, bis zu denen du keine Steuern zahlen musst, hat der Zoll im Detail zusammengefasst.

Alkohol und Tabak

Nur Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen Alkohol und Tabak mit in die EU bringen.

  • Tabak: Die Obergrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst, liegt bei 200 Zigaretten. Stattdessen kannst du 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak mitnehmen. Oder du kombinierst: Zum Beispiel 100 Zigaretten mit 25 Zigarren.
  • Alkohol: Hier wird unterschieden zwischen Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent (1 Liter frei) oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent. Auch hier kannst du kombinieren. Zusätzlich darfst du 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier mitnehmen.

Lebensmittel

Die EU hat recht strenge Vorschriften gegen die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen zum privaten Gebrauch. Im Detail findest du sie beim deutschen Zoll. Hintergrund ist unter anderem die Gefahr von Seuchen.

  • Strikte Regeln gibt es vor allem für Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Käse oder Wurstwaren, die auf privatem Weg in die EU kommen. Solche Waren musst du von Tierärzten an speziellen Eingangsstellen kontrollieren lassen. Außerdem brauchst du Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument.
  • Die Maßnahmen sind so aufwendig, dass du wahrscheinlich auf solche Mitbringsel verzichtest.

Andere, im Ausland gekaufte Waren

Du entdeckst im Urlaub einen MP3-Player, hast dir eine neue Kamera gekauft oder findest eine schöne Uhr? Solche Waren musst du bei der Heimreise oft angeben und Abgaben zahlen. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 700 Euro.

Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. Du solltest daher den Kaufbeleg deiner Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen.

Wenn du keinen Kaufbeleg mehr hast, wird die Zollstelle den Wert der Ware ermitteln. Dabei wird entweder von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren ausgegangen oder – sofern nicht bekannt – der Wert deiner Reisemitbringsel geschätzt.

Wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt, werden die Abgaben anhand eines pauschalisierten Abgabensatzes berechnet oder detailliert nach den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften festgesetzt.

Bargeld

Bringst du Beträge von mehr als 10.000 Euro aus der EU heraus oder in sie hinein, musst du das vorher schriftlich beim Zoll anmelden.

Mit unter die Regelung fallen unter anderem auch Sparbriefe, Schecks und Aktien. Edelmetalle und Edelsteine dagegen werden als Waren behandelt.

Geschützte Tiere und Pflanzen

Ganz gleich ob lebend, ausgestopft oder in Waren verarbeitet: Artengeschützte Tiere und Pflanzen darfst du nicht über die Grenze der EU bringen.

Das kann zum Beispiel für Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin, tierische Souvenirs (zum Beispiel Felle) und exotische Kleidung (zum Beispiel Pelzmäntel, Ledergürtel und -schuhe) gelten. Auch Kakteen, Orchideen, Korallen, Muschel- und Schneckenschalen können beim Zoll verboten sein.

  • „Ausfuhrbescheinigungen“, die Händler oft anbieten, zählen nicht. Nur zuständige Behörden des Urlaubslandes dürfen amtliche Genehmigungen ausstellen.
  • Der Zoll beschlagnahmt entsprechende Tiere, Pflanzen und Gegenstände und kann auch eine Geldstrafe verhängen.
  • Es gibt eine eigene Internetseite, die nach Urlaubsländern sortiert über geschützte Arten informiert.

Wertvollere Gegenstände im Reisegepäck

Zum Reisegepäck zählt der Zoll unter anderem Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Sportgeräte, Fotoausrüstungen oder Kleidung), Waren des persönlichen Verbrauchs (z.B. Haarwaschmittel, Creme) und Geschenke. Diese Dinge darfst du für privaten Gebrauch mitnehmen und auch wieder nach Deutschland zurückbringen.

  • Allerdings können besonders hochwertige Gegenstände bei der Rückreise den Zoll erst einmal misstrauisch machen. Bringst du eine teure Fotoausrüstung, Schmuck oder Sportgeräte nach Deutschland, musst du dann im Zweifel nachweisen, dass du sie nicht außerhalb der EU gekauft hast (z.B. mit Kaufbelegen).
  • Missverständnisse kannst du vermeiden, indem du dich schon vor der Reise kümmerst. Das so genannte „Auskunftsblatt INF 3“ kannst du dir vor der Reise beim Zoll ausstellen lassen. Bringe dafür die Waren mit zur Zollstelle. Hilfreich sind hierfür auch Fotos von Schmuck oder die Seriennummer von technischen Geräten.
  • Tue dies bei einer Flugreise, bevor du dein Gepäck aufgibst.
  • Ebenso solltest du dich vor Antritt deiner Reise über die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslands erkundigen. Auskünfte erhältst du bei den Zollbehörden des jeweiligen Urlaubslands oder den Vertretungen des Urlaubslands in Deutschland (Botschaft oder Konsulat).

Gefälschte Marken und Kleidung

Nachgeahmte und gefälschte Produkte darfst du nur für deinen privaten Gebrauch über die Grenze bringen.

  • Ahnt der Zoll, zum Beispiel wegen der Menge, dass du sie weiterverkaufen wirst, kann es Probleme geben.
  • Die Inhaber von Markenrechten können aber auch darum bitten, gefälschte Waren generell abzufangen. Dann wirst du an der Grenze auch schon ein einzelnes T-Shirt los.

 

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