Urlaub und Corona: Wo die reise hingehen kann!

Italien, Spanien, Griechenland sind nur wenige Beispiele derjenigen Länder, die vor der Urlaubszeit immer mehr die Einreiseregeln lockern. Deutschland macht die Rückkehr zugleich einfacher. Welche Regeln gelten für den Urlaub – und was gilt es zu bedenken?

Wohin kann ich reisen – und ohne große Einschränkungen wieder zurückkommen?

Auch wenn die Corona-Inzidenz sinkt, ist das Reisen doch noch nicht ohne Einschränkungen möglich. Von Land zu Land unterscheiden sich die Regeln für Reisende. Immerhin wird die Einreise und die Rückkehr aus den Urlaubsregionen zunehmend einfacher. So wurden zuletzt zahlreiche Länder von der Liste der Risikogebiete genommen. Auf der Website des Robert-Koch-Instituts wird hier immer aktuell informiert. Für die Länder, die keine Risikogebiete mehr sind, gilt: Nur wer mit dem Flugzeug aus diesen Ländern wieder einreist, benötigt noch ein negatives Corona-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis. Ansonsten entfallen Testpflicht und Registrierung bei der Rückkehr.

So gelten auch für Urlaubs-Heimkehrer aus Italien seit Sonntag lockerere Rückkehrregeln nach Deutschland. Reisende, die auf dem Landweg nach Deutschland zurückkommen, müssen also nicht mehr mit Einreisebeschränkungen rechnen. Allerdings: Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Italien ab. Neben Italien wurden auch Tschechien sowie Teile Österreichs, der Schweiz und Kroatiens von der Liste gestrichen.

In Österreich bleiben nur noch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg Risikogebiete (mit den Ausnahmen Gemeinde Jungholz, Kleinwalsertal und Gemeinde Mittelberg). In Kroatien wurden zuletzt drei von sieben Küstenregionen von der Risikoliste gestrichen: Istrien, Dubrovnik-Neretva und Split-Dalmatien. In der Schweiz sind es die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich.

Korsika sowie die französischen Übersee-Departments Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten seit letzten Sonntag nicht mehr als Risikogebiete.

Die Türkei, Schweden und Litauen hingegen wurden vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet zurückgestuft. Damit entfällt die generelle Quarantänepflicht bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Wer einen negativen Test vorweisen kann, muss sich nicht mehr selbst isolieren.

Und wie ist es mit den Einreisen?

Auch die Einreise in viele europäischen Länder ist einfacher geworden. In Spanien können Reisende seit dem 07.06.2021 ohne den bisher erforderlichen PCR-Test einreisen. Ein Antigentest, der Nachweis der Impfung oder einer Genesung reicht dann laut spanischem Gesundheitsministerium. Das tut der Urlaubskasse mehr als gut.

Das gilt ähnlich auch für Italien. Wer einen bis zu 48 Stunden alten negativen Test vorweisen kann, ist von der Quarantäne befreit. In einzelnen Regionen können die Regeln aber abweichen. Reisende müssen hier ihre Daten angeben. Für Südtirol gibt es hier besonderes Formular.

Auch ein Urlaub in Griechenland ist möglich – auch wenn für die Einreise ein negativer maximal 72 Stunden alter PCR-Test notwendig ist. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt diese Test-Pflicht.

Reisende aus Deutschland müssen auch in Dänemark nicht mehr in Quarantäne. Ein negativer Corona-Test wird aber weiter verlangt. Dies gilt auch für Dänen, die von einer Deutschlandreise zurückkehren. Für Genesene und Geimpfte gibt es wieder besondere Regelungen, wie ihr auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen könnt.

Wer nach Österreich will, muss einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Der Antigentest darf hierbei nicht älter als 48 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Die Registrierung für die Einreise aus mehreren Ländern – wie etwa aus Deutschland – ist seit heute nicht mehr erforderlich, wie das Gesundheitsministerium in Wien mitteilt. Besondere Regelungen gibt es auch hier wieder für Genesene und Geimpfte.

Schweden gilt als Risikogebiet. Die Einreise ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübergang dürfen höchstens 48 Stunden liegen.

Urlauber, die nach Frankreich reisen, müssen einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Er darf bis zu 72 Stunden alt sein. Für die Einreise nach Frankreich muss man sich außerdem hier registrieren. Die Einreiseregeln im Detail sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden. Ausnahmen gibt es auch hier wieder für Geimpfte und Genesene.

Was bedeutet Risikogebiet, was Hochinzidenzgebiet und was ist ein Virusvariantengebiet und wo kann ich mich informieren?

Die Bundesregierung unterteilt je nach Infektionsgeschehen in unterschiedliche Kategorien. Ein Land kann als Risikogebiet eingestuft werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei mindestens 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt. Es wird vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium festgelegt. Dies bedeutet: Reisende müssen sich bei der Rückkehr zehn Tage lang in häusliche Quarantäne begeben – außer sie lassen sich testen. Neu auf der Liste der Risikogebiete sind zum Beispiel die Regionen Troms og Finnmark und Trøndelag in Norwegen. Auch hier kann man sich auf der Website des RKI informieren.

Ferner müssen sich Rückkehrer vor ihrer Ankunft in Deutschland hier registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Als Hochinzidenzgebiet werden regelmäßig Länder eingestuft, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Wer in einem Hochinzidenzgebiet war, der muss in Quarantäne. Nach frühestens fünf Tagen nach Einreise kann er die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis verkürzen. Auch diese Reisende müssen sich vor Einreise hier registrieren.

Nach einem Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet beträgt die Quarantänezeit in jedem Fall zwei Wochen. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Zudem müssen Rückreisende hier wieder registrieren. Das Auswärtige Amt informiert auch über Virusvarianten-Gebiete.

Informationen über die Einreisebestimmungen der Länder gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Wie bekomme ich einen digitalen Impfnachweis?

Als Impfnachweis gibt es auch weiterhin den altbekannten gelben Impfpass. Das EU-Parlament hat sich aber ergänzend auf ein europaweites Zertifikat geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und genesene Corona-Erkrankungen nachweisen kann. Nach aktuellem Stand soll der digitale Impfausweis für EU-Länder ab 01.07.2021 eingeführt werden.

Wo bekomme ich in Berlin einen Corona Test für meine Reise?

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Macht das Reisen so noch Spaß?

Ja! Auf jeden Fall!

Mit einer guten Vorbereitung ist es grandios, wieder Reisen zu können. Jeder sollte für sich das passende Urlaubsziel aussuchen und auf die für die Einreise und Ausreise geltenden Bestimmungen achten. Dann kann auch in Zeiten der Pandemie das Reisen eine Erinnerung wert sein.

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So kann deine nächste Reise entspannt beginnen!

Berlin, 11.06.2021
(alle oben aufgeführten Informationen haben den Stand vom heutigen Datum!)

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