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Das bedeutet die Nato-Übung „Air Defender“ für Berlin und Brandenburg

Die Nato will ab Montag, den 12.06.2023 für knapp zwei Wochen die Luftwaffenübung „Air Defender 2023“ abhalten. Auch auf Berlin und Brandenburg hat das Auswirkungen – besonders auf Fluggäste.

 

Was ist bei „Air Defender 2023“ geplant?

Am Manöver „Air Defender 2023“ nehmen vom 12. Juni 2023 bis 23. Juni 2023 unter deutscher Führung 25 Nationen und 10.000 Soldaten mit 250 Flugzeugen teil, darunter 70 Maschinen aus Deutschland. Die Streitkräfte proben gemeinsam die Verteidigung. Wie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius mitteilt, ist es die größte Übung von Luftstreitkräften seit Gründung der Nato. Geübt werden soll das Beistandsszenario, also der Fall, dass ein oder mehrere Nato-Partner angegriffen werden und die anderen Bündnispartner Beistand leisten.

Die Luftwaffe schickt 64 Flugzeuge in die Luft. Es werden über Deutschland Eurofighter, Tornados, A400M und A330 AAR zur Betankung sowie LJ35, A-4 und Unterstützungshubschrauber üben. Auch F-35-Kampfjets der Amerikaner und der Niederländer machen mit.

 

Ich habe einen Flug gebucht, der im Zeitraum der Übung stattfindet. Was ist zu beachten?

Während der zweiwöchigen Operation sollen jeweils von Montag bis Freitag drei Lufträume zeitversetzt für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden. Am Wochenende sollen wohl keine Übungen stattfinden. Fluggäste müssen während der zwei Wochen mit erheblichen Verspätungen oder gar Flugausfälle rechnen. Die Luftwaffe sprach dagegen von minimalen Auswirkungen, darauf sollte man sich als Fluggast bei der Planung aber besser nicht verlassen.

Die Übung ist so groß, dass sie Auswirkungen auf den gesamten europäischen Luftraum hat. Die Fluggesellschaften fliegen mit einer Maschine am Tag oft mehrere Flughäfen an. Auf jeder einzelnen Verbindung kann es zu Verspätungen kommen, was sich dann über den Tag läppert. Wann und wo es zu Verspätungen oder Flugumleitungen kommt, ist nicht vorherzusagen. Wäre die Militärübung nicht im Ablauf geheim und hätten die Beteiligten nicht die Möglichkeit, spontan Pläne zu ändern, würde sie wenig Sinn ergeben. Deshalb sind die Fluggesellschaften bisher auch zurückhaltend in der Kommunikation, was „Air Defender“ angeht. Sie wollen ihre Fluggäste nicht verunsichern.

 

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Leider ist das ziemlich unwahrscheinlich, da auch die Fluggesellschaften unter den Plänen leiden und die Pläne nicht in deren Verantwortungsbereich liegen.

Fällt ein Flug aber vollständig aus, was die Ausnahme sein dürfte, gelten die üblichen Rechte: Man hat Anspruch auf eine Erstattung des Preises für das Flugticket oder eine Umbuchung auf den frühestmöglichen nächsten Flug, muss man wegen der Verzögerung beispielsweise übernachten, hat man auch Anspruch auf ein Hotel. Bei Nichtbeförderung kann sich die Fluggesellschaft auch nicht auf höhere Gewalt berufen.

Es wird wohl so sein: Wenn die verantwortlichen Militärs ihre Kampfjets gerade in der Luft betanken möchten, obwohl jetzt eigentlich der zivile Flugslot unten am Flughafen BER mit dem Start dran wäre, dann werden sie es einfach tun. Die Nato wird angesichts der Größe und Bedeutung dieser Übung für den militärischen Ernstfall wenig Wert auf die Auswirkungen auf den restlichen Luftverkehr legen. Schließlich ist das Manöver von allen Nato-Partnern abgesegnet worden.

 

Gibt es Ideen, wie die Auswirkungen auf Fluggäste beschränkt werden können?

Das Nachtflugverbot wird während der zweiwöchigen Übung etwas aufgeweicht. Die Gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg teilte mit, dass sie bei verspäteten Flügen im jeweiligen Einzelfall prüft, ob eine Ausnahmegenehmigung für Starts- und Landungen außerhalb der Betriebszeiten erteilt werden kann. Da solche Ausnahmen in der Sommersaison gängige Praxis sind, ist das sehr wahrscheinlich. Schon jetzt landen Flüge mit Verspätungen bis circa 1 Uhr morgens. Normalerweise gilt am Flughafen BER ein hartes Flugverbot zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr. Von 23:30 Uhr bis 0:00 Uhr sowie von 5:00 Uhr bis 5:30 Uhr dürfen keine planmäßigen Flüge starten oder landen.

Diese Ausnahmen sind auch mehr als wichtig, denn die Maschinen müssen abends rechtzeitig an ihrem Bestimmungsort stehen, um am nächsten Tag wieder planmäßig losfliegen zu können. Die Gefahr von Verspätungen durch die „Air Defender“-Auswirkungen ist aber hoch. Würden die Flugzeuge erst nach Betriebsschluss des Flughafen BER und Eintritt des Nachtflugverbots ankommen, würden sie den Start am nächsten Tag nicht rechtzeitig schaffen – und so würden sich die Verspätungen nur immer weiter verschleppen und verlängern. Was Chaos begünstigt.

 

Fliegen die Militärmaschinen während der zwei Wochen auch nachts?

Nein. Die Übungsflüge sollen in drei Lufträumen stattfinden, die wochentags jeweils im Wechsel genutzt werden. Geübt werden Manöver in Flughöhen zwischen 2.500 und 10.000 Metern. Dabei soll ein Übungsraum Ost über Mecklenburg-Vorpommern und der Ostsee jeweils von 10 bis 14 Uhr als einziger auch für Tiefflüge reserviert sein. Er deckt Mecklenburg-Vorpommern, einen Teil Berlin-Brandenburgs und ein großes Gebiet zwischen Leipzig und Dresden ab.

Die anderen Lufträume beeinträchtigen Passagiere vom Flughafen Berlin Brandenburg nicht. Auch die Lärmbelästigung dürfte sich in Grenzen halten, auch wenn es dazu keine genaueren Angaben der Verantwortlichen gibt. Wir sind gespannt.

 

Was muss ich beim Parken am BER beachten?

Hast du einen Parkplatz am BER bei Dein Stellplatz gebucht, kannst du diesen bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei umbuchen oder stornieren.

Mit unserem Rundum-Schutz-Paket bist du noch flexibler! Du kannst hier deinen Parkplatz wirklich bis zur letzten Minute kostenfrei umbuchen oder stornieren und gehst kein Risiko ein. Deine Parkgebühren erhältst du erstattet.

Hast du dieses Upgrade gebucht, entstehen auch für eine eventuell erforderliche Verlängerung bis 24 Stunden keine zusätzlichen Kosten.

Beim Shuttletransfer bleiben wir auch flexibel. Da die Auswirkungen der Flugverspätungen aber nicht vorhersehbar sind, kann es in einzelnen Fällen zu Wartezeiten kommen.

 

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