ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FIRMA DEIN STELLPLATZ
(1) Die von Dein Stellplatz angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Dein Stellplatz schriftlich anerkannt.
(1) Die Dein Stellplatz GmbH, Kienhorststraße 42-44, 13403 Berlin bietet unter dem Kennzeichen „Dein Stellplatz“ die Möglichkeit, in der Nähe vom Flughafen Berlin Tegel, Schönefeld und Berlin Brandenburg sicher und preiswert seinen Wagen zu parken. Die Dein Stellplatz GmbH ist hierbei verwaltender Ansprechpartner. Die konkreten Mietverträge kommen mit den Betreibergesellschaften Dein Stellplatz Nordlichtstraße 11 GmbH für den Standort Nordlichtstraße 11, 13405 Berlin, Dein Stellplatz Triftstraße 14-17 GmbH für den Standort Triftstraße 14-17, 13353 Berlin bzw. Dein Stellplatz Schönefeld GmbH für die Standorte Hufenweg 16, 12526 Berlin bzw. Grünauer Straße 5, 12529 Schönefeld OT Waltersdorf zustande. Die benannten Firmen werden nachfolgend einheitlich als „Dein Stellplatz“ bezeichnet.
(2) Mit der Erteilung einer Buchungsbestätigung durch Dein Stellplatz kommt ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den in der Buchung genannten Bedingungen mit der in der Buchung benannten Betreibergesellschaft zustande.
(3) Dein Stellplatz vermietet dem Mieter lediglich eine Stellfläche zum Abstellen eines Autos. Die Parkgebühr wird ausschließlich als Mietpreis für den gemieteten Stellplatz berechnet. Weder Bewachung, Verwahrung noch Versicherung ist Gegenstand dieses Mietvertrages. Dein Stellplatz übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
(4) Rabatte auf bereits rabattierte Preise sind ausgeschlossen. Rabatt- und Gutschein-Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Rabatt-Aktionen und Gutscheincodes gelten ausschließlich für Online-Buchungen, nicht für persönlich, telefonisch oder per E-Mail entgegengenommene Reservierungen. Ein Rabatt bzw. Gutscheincode kann nur im Rahmen der Buchung berücksichtigt werden, nicht nachträglich.
(5) Die Parkgebühr ist im Voraus -oder als Barzahlung bei Anreise für die komplette Mietzeit zu entrichten. Der Mieter erhält nach Zahlung der Parkgebühr ein Abholticket ausgehändigt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Dein Stellplatz bietet verschiedene kostenfreie Zahlungsarten an. Aufgrund von hohem Folgeaufwand bei Barzahlungen (Kassenprüfung, Verwahrung, Einzahlung usw.) berechnet Dein Stellplatz für diese Zahlungsart eine Gebühr von 2,50 € brutto.
(6) Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis 24 Stunden vor dem Beginn der Mietzeit ordentlich zu kündigen. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine Kosten und der Mieter erhält eine Gutschrift in Höhe von 100% des Zahlbetrages auf seine nächste Buchung bei Dein Stellplatz. Alternativ kann der Zahlbetrag erstattet werden. Für die Erstattung berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 4,90€. Die Stornierung der Buchung ist durch den Mieter an Dein Stellplatz per Kundenlogin, E-Mail oder Telefax zu übermitteln. Eine Stornierung ist erst erfolgt, wenn dem Mieter die Stornierungsbestätigung per E-Mail zugestellt wurde. Eine spätere Kündigung ist ausgeschlossen. Es fallen 100% des Buchungsbetrages an.
(7) An- und Abreisetag werden jeweils als ein voller Parktag berechnet. Bei vorzeitiger Rückkehr des Mieters besteht kein Anspruch auf Mietrückerstattung.
(8) Die Abholung des Fahrzeuges ist ausschließlich durch den Mieter gestattet. Das Vertragsverhältnis endet mit der Ausfahrt.
(1) Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag hat Dein Stellplatz ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Dein Stellplatz kann vom Mieter verlangen, dass das KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegung eines Belegs hinter der Windschutzscheibe, kenntlich gemacht wird.
(3) Außerdem ist es Dein Stellplatz gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinausstehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben. Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Dein Stellplatz kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte, mindestens jedoch kalendertäglich 10 €; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Regelung für Kunden, die ein Schlüsselabgabeprodukt gebucht haben: Sollte zur Anreisezeit ein Parkplatz frei zur Verfügung stehen, kann das Fahrzeug ohne Abgabe des Schlüssels auf dem freien Parkplatz geparkt werden. Da es sich bei den Schlüsselabgabeparkplätzen um nur wenige Restplätze handelt, die generell teurer sind, kann kein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden.
(4) Dein Stellplatz kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn:
(a) der Mietvertrag beendet ist;
(b) ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt;
(c) ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden stillgelegt wird oder
(d) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
(5) Dein Stellplatz ist berechtigt, dem Kunden an dessen im Rahmen der Parkplatzreservierung angegebene Email-Adresse alle für die Buchungsabwicklung relevanten Informationen zu senden, wie z.B. Buchungsbestätigung usw. sowie Mailings zu Rabatt- und Parkplatzaktionen. Sollte ein Kunde Mailings nach Abschluss seiner Parkplatzreservierung nicht erhalten wollen, ist dies durch den Kunden Dein Stellplatz anzuzeigen.
(1) Auf Verlangen sind Dein Stellplatz Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbenannten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Dein Stellplatz berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Mieter aufgrund seiner unterlassenen Mitwirkung keinen Anspruch auf Schadenersatz mit Blick auf die gescheiterte Vertragserfüllung.
(2) Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gegenüber Dein Stellplatz oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn oder seine Mitfahrer verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt anzuzeigen. Außerdem haftet der Mieter für Verunreinigungen des Parkplatzes.
(3) Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von Dein Stellplatz mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern, demnach das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Scheiben geschlossen sind. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben. Im Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten.
(4) Der Mieter haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Dein Stellplatz verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht im Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Mieter tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall an Dein Stellplatz ab, soweit Dein Stellplatz aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
(5) Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von Dein Stellplatz versichert der Mieter, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
(1) Der Mieter hat die Anordnungen des Personals von Dein Stellplatz auf dem Parkgelände zu beachten.
(2) Die Benutzung des Parkplatzes zu anderen Zwecken als zur Einstellung eines Fahrzeugs ist untersagt, ebenso wie eine Nutzung des Parkplatzes durch Dritte.
(3) Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Dein Stellplatz ist berechtigt, von Mietern, die einen benachbarten Stellplatz blockieren, noch vor Verlassen des Geländes die durch das Blockieren entgangenen Parkplatzgebühren zu verlangen. Dein Stellplatz ist berechtigt, außerhalb der markierten Stellplätze, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte KFZ kostenpflichtig zu entfernen.
(4) Auf dem Betriebsgrundstück von Dein Stellplatz ist insbesondere untersagt:
(a) das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen,
(b) die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen,
(c) das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche,
(d) das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug,
(e) das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
(f) das Betanken von Fahrzeugen,
(g) die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere von Reifen, Fahrrädern usw.), von Betriebsstoffen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
(h) Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen,
(i) Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen sowie
(j) das Ausprobieren oder laufen lassen des Motors im Stand.
(5) Soweit dem Mieter ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Mieter gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist Dein Stellplatz berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.
(6) Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung oder Verunreinigung werden die entstandenen Kosten dem Mieter nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
(7) Die Öffnungszeiten von Dein Stellplatz richten sich nach den regulären Flugzeiten der Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld bzw. Berlin-Brandenburg. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht nicht. Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Webseite von Dein Stellplatz bekannt gegeben.
(1) Die Insassen der bei Dein Stellplatz parkenden Fahrzeuge werden per Shuttle auf Wunsch zur der vom Mieter im Rahmen der Buchung angegebenen Ankunftszeit am Parkplatz kostenlos einmal zum Flughafen vom dort gelegenen Standort gefahren und ebenso kostenlos einmal wieder abgeholt. Je Person ist ein Gepäckstück (maximal 20kg) kostenfrei im Transfer enthalten. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, welche Dein Stellplatz nicht zu vertreten hat, darüber hinaus Sonderfahrten anfallen (z. B. weil Gegenstände im Fahrzeug vergessen wurden), so ist Dein Stellplatz berechtigt, pro parkendes Fahrzeug einen Betrag von einmalig 20 € für den Hin- und Rücktransport zum und vom Flughafen zu berechnen.
(2) Der Mieter hat bei der Buchung des Parkplatzes die Anzahl der zu transportierenden Personen anzugeben; ein Transfer der bei der Buchung angemeldeten Personen ist gewährleistet. Ein Transfer anderer als der angemeldeten Personen kann durch den Mieter hinzuerworben werden. Je Person und Strecke betragen die Gebühren 10 €. Sollte ein Transfer aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, ist Dein Stellplatz berechtigt, den gewünschten Transfer der Mehrpersonen abzulehnen. Der Shuttle ist auf Abruf besetzt und fährt nach Bedarf innerhalb der Öffnungszeiten. Um einen Gast zeitnah abholen zu können, sind wir auf die ordnungsgemäße Angabe der Ankunftsdaten angewiesen. Sollten diese nicht korrekt angegeben sein, besteht keine Pflicht zur Abholung.
(3) Dein Stellplatz behält sich vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf o. ä.) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück zu transportieren; dies dient in beiderseitigem Interesse dazu, gleichzeitig mehrere Fahrer zu transportieren und damit den Einzelnen schneller zu seinem Fahrzeug zu bringen.
(4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mieter zu der von ihm im Rahmen seiner Buchung angegebenen „Ankunftszeit am Parkplatz“ am gebuchten Standort erwartet wird. Sollte der Mieter auf seiner Anfahrt bemerken, die angegebene Ankunftszeit am Parkplatz nicht einhalten zu können, muss ein Anruf bei Dein Stellplatz erfolgen, damit andere, pünktliche Gäste nicht unnötig warten müssen. Bei Ausbleiben einer pünktlichen Anreise kann der Mitarbeiter vor Ort den Mieter auf den als nächstes geplanten Transfer verweisen, ihm auf eigene Kosten ein Taxi rufen oder für eine gewünschte und mögliche Sonderfahrt einen Betrag von einmalig 10 € berechnen. Sollte beim Eintreffen des Mieters am gebuchten Standort kein Mitarbeiter von Dein Stellplatz anzutreffen sein, so ist der Mieter verpflichtet, die sich aus der Buchungsbestätigung ergebende Mobilfunknummer anzurufen und darüber zu informieren, dass er angereist ist und für die Einweisung bereitsteht.
(5) Ein Anspruch anderer, nicht angemeldeter Mitreisender auf den Shuttletransport, zum oder vom Parkplatz, besteht ausdrücklich nicht. Der Mieter ist insofern zur Mitwirkung verpflichtet, dass er nach Ankunft am Parkplatz die Shuttletelefonnummer anruft, ebenso nach Rückkehr vom Flug am Flughafen muss er sich am entsprechend festgeschriebenen Treffpunkt einfinden und Dein Stellplatz darüber informieren, dass er abgeholt werden kann. Tut er dies nicht innerhalb einer Stunde nach Ankunft am Flughafen, erlischt der Anspruch auf Rücktransport zum Parkplatz. Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice nur für die Insassen des bei Dein Stellplatz parkenden Fahrzeugs gilt.
(6) Bei Umleitungen zu anderen Flughäfen ist Dein Stellplatz nicht verpflichtet, den Mieter vom jeweiligen Flughafen abzuholen.
(7) Dein Stellplatz kann den kostenlosen Shuttletransport in besonderen Fällen auch durch Fremdunternehmen, z.B. durch Taxen oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch Dein Stellplatz erfolgen und führt für den Mieter zu keinerlei Mehrkosten.
(8) Dein Stellplatz kann eine Beförderung des Mieters und seiner Mitreisenden unter besonderen Umständen ablehnen. Dazu gehören unter anderen: Starke Trunkenheit, starke Verschmutzung, Mitführen von offenen Speisen und Getränken, rauchende oder aggressive Fahrgäste, Verweigerung der Gurtpflicht, Fahrgäste von denen eine Gefahr ausgehen kann.
(9) Die Parkplätze von Dein Stellplatz sind videoüberwacht. Das Öffnen der Schrankenanlage zum Parkplatz Hufenweg erfolgt zudem über eine automatische Kennzeichenerkennung. Mieter, die einen Hallenparkplatz gebucht haben, erhalten zusätzlich Zugriff auf die Videoübertragung in die Halle. Dadurch können sie ihr dort abgestelltes Fahrzeug einsehen. Die Mieter erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Fahrzeug und dessen Kennzeichen möglicherweise von anderen Nutzern, deren Fahrzeuge ebenfalls in der Halle abgestellt sind, erkannt werden können. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich mit der Videoaufzeichnung einverstanden. Aufgezeichnet wird ab Einfahrt auf das Parkgelände bis zur Abfahrt. Die Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgt zur Überwachung der eingestellten Fahrzeuge auf dem Parkplatzgelände. Das Löschen erfolgt, nach dem Ausfahren des Mieters. Eine Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgt nur, soweit durch ein vom Mieter angezeigtes Ereignis diese Speicherung erfordert, z.B. durch Anzeige eines Sach- oder Personenschadens.
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Dein Stellplatz uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Dein Stellplatz uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
(2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 7 Abs. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Dein Stellplatz soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Dein Stellplatz auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Dein Stellplatz ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dein Stellplatz.
(5) Die KFZ-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch Dein Stellplatz abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Das Betreten und Befahren der Betriebsgelände von Dein Stellplatz erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dein Stellplatz übernimmt demnach keine Haftung für Schäden, die aufgrund des Befahrens der Betriebsgelände oder durch das Verhalten der die Betriebsgelände Befahrenden anderen entstehen. Das Betreten, Befahren und der Aufenthalt auf den Betriebsgeländen von Dein Stellplatz erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Haftung für jeglichen Schadenseintritt wird ausgeschlossen. Sollte der Mieter ein Schaden am eingestellten Fahrzeug vor Ausfahrt feststellen, so hat er das Personal von Dein Stellplatz zu informieren und die Polizei hinzuzurufen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen bestehendes Videomaterial nur der Ermittlungsbehörde ausgehändigt werden kann. Bei der Ermittlung ist Dein Stellplatz – soweit möglich – behilflich. Für die Auswertung des Videomaterials oder vorhandener Fotodokumentation berechnet Dein Stellplatz an den anzeigenden Kunden eine Aufwandsentschädigung für den personellen Einsatz von pauschal 85,00 € netto.
(6) Der Kunde stellt Dein Stellplatz frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Dein Stellplatz haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z.B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt (z.B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichen Gegenständen) und -ladung.
(7) Die von Dein Stellplatz angebotenen Fahrzeugreinigungen werden ausschließlich vermittelt und durch ein Fremdunternehmen ausgeführt. Zum Zwecke der Ausführung der Reinigung verbringt der Fremdunternehmer selbst oder dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragte das Fahrzeug an seinen Standort, führt die Dienstleistung aus und verbringt das Fahrzeug wieder zurück zum Standort von Dein Stellplatz. Dein Stellplatz steht nicht für den Leistungserfolg und/oder das Verhalten eines vermittelten Fremdunternehmers ein.
(8) Dein Stellplatz ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Mieter rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld bzw. Berlin-Brandenburg zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft oder Abholung am Flughafen ist ausdrücklich nicht geschuldet. Dein Stellplatz haftet nicht für verpasste Flüge o. ä. Das rechtzeitige Erscheinen liegt ausdrücklich in der Risikosphäre des Mieters.
(9) Wenn Mitarbeiter von Dein Stellplatz Fahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.
(10) Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Mitarbeiter von Dein Stellplatz Fremdsprachen beherrschen. Für Missverständnisse durch mangelnde Fremdsprachenkenntnisse seitens der Mitarbeiter übernimmt Dein Stellplatz keine Haftung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Dein Stellplatz. Gleiches gilt, wenn ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen der Vertragspartner ist.
(3) Dein Stellplatz ist berechtigt, alle in den Anwendungsbereich dieser AGB fallenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise mit befreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen. Sie stimmen einer solchen Vertragsübernahme hiermit bereits jetzt zu. Für den Fall, dass wir von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen, steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Dein Stellplatz aufzurechnen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(5) Dein Stellplatz ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den AGB.
Berlin, den 13.07.2018
Bitte warten, du wirst automatisch weitergeleitet.