Kann der Wein aus dem Urlaubsland mit nach Hause? Was gilt für Bargeld, Medikamente, tierische Produkte? Und wann solltest du dich wegen teurer Gegenstände wie einer hochwertigen Fotoausrüstung oder Sportgeräten schon vor dem Urlaub kümmern?
Reisen Sie durch die Länder der Europäischen Union, gibt es nur wenige Einschränkungen. Waren für deinen persönlichen Bedarf kannst du fast alle mit über die Grenzen nehmen. Dahinter steckt das Recht auf Freizügigkeit, ein Grundrecht der EU-Bürger. Die 27 Mitgliedsstaaten der EU hat der deutsche Zoll zusammengefasst.
Alkohol und Tabak fallen beim Zoll unter „Genussmittel“. Für den privaten Bedarf darfst du sie aus dem Urlaub mit zurückbringen, ohne Steuern zu zahlen.
Die Grenzen zwischen so genannten Arzneimitteln einerseits und Betäubungsmitteln andererseits definiert ebenfalls der Zoll.
Wirst du von Zoll-Beamten angesprochen, musst du Bescheid sagen, wenn du Beträge von mehr als 10.000 Euro dabei hast.
Dazu zählen neben Bargeld auch so genannte gleichgestellte Zahlungsmittel. Zum Beispiel Sparbücher, elektronisches Geld, einige Edelmetalle und Edelsteine. Schmuck allerdings nicht.
Das klingt erst einmal komisch, aber: Nicht jedes Gebiet, das zur EU gehört, fällt auch unter dessen Zollregeln. Einige Inseln wie das deutsche Helgoland in der Nordsee, Aruba und die Kanarischen Inseln haben einen Sonderstatus.
Für solche Gebiete gelten nicht die kompletten Zollregeln der EU, es gibt also teilweise andere Obergrenzen für die Steuer.
Manchmal führt die Reise zum Beispiel vom EU-Land Italien durch die Schweiz. Dort können natürlich andere Regeln gelten, was du durchs Land bringen darfst.
Bei deiner Einreise nach Deutschland über ein Nicht-EU-Land bleiben Genussmittel steuerfrei, wenn du nachweisen kannst, dass die Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen (zum Beispiel mit Rechnungen/Kassenbelegen).
Was du aus Deutschland heraus mitnehmen und aus dem Urlaub wieder mit zurückbringen darfst, gilt grundsätzlich wie bei Reisen innerhalb der EU. Einige Ausnahmen: Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Die Obergrenzen, bis zu denen du keine Steuern zahlen musst, hat der Zoll im Detail zusammengefasst.
Nur Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen Alkohol und Tabak mit in die EU bringen.
Die EU hat recht strenge Vorschriften gegen die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen zum privaten Gebrauch. Im Detail findest du sie beim deutschen Zoll. Hintergrund ist unter anderem die Gefahr von Seuchen.
Du entdeckst im Urlaub einen MP3-Player, hast dir eine neue Kamera gekauft oder findest eine schöne Uhr? Solche Waren musst du bei der Heimreise oft angeben und Abgaben zahlen. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 700 Euro.
Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben sind die Art und der Wert der Ware. Du solltest daher den Kaufbeleg deiner Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen.
Wenn du keinen Kaufbeleg mehr hast, wird die Zollstelle den Wert der Ware ermitteln. Dabei wird entweder von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren ausgegangen oder – sofern nicht bekannt – der Wert deiner Reisemitbringsel geschätzt.
Wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt, werden die Abgaben anhand eines pauschalisierten Abgabensatzes berechnet oder detailliert nach den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften festgesetzt.
Bringst du Beträge von mehr als 10.000 Euro aus der EU heraus oder in sie hinein, musst du das vorher schriftlich beim Zoll anmelden.
Mit unter die Regelung fallen unter anderem auch Sparbriefe, Schecks und Aktien. Edelmetalle und Edelsteine dagegen werden als Waren behandelt.
Ganz gleich ob lebend, ausgestopft oder in Waren verarbeitet: Artengeschützte Tiere und Pflanzen darfst du nicht über die Grenze der EU bringen.
Das kann zum Beispiel für Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin, tierische Souvenirs (zum Beispiel Felle) und exotische Kleidung (zum Beispiel Pelzmäntel, Ledergürtel und -schuhe) gelten. Auch Kakteen, Orchideen, Korallen, Muschel- und Schneckenschalen können beim Zoll verboten sein.
Zum Reisegepäck zählt der Zoll unter anderem Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Sportgeräte, Fotoausrüstungen oder Kleidung), Waren des persönlichen Verbrauchs (z.B. Haarwaschmittel, Creme) und Geschenke. Diese Dinge darfst du für privaten Gebrauch mitnehmen und auch wieder nach Deutschland zurückbringen.
Nachgeahmte und gefälschte Produkte darfst du nur für deinen privaten Gebrauch über die Grenze bringen.
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